Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von frau jr fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Desweiteten wird zu jedem Fotoshooting ergänzend ein Shootingvertrag zwischen beiden Vertragsparteien geschlossen, dessen Bestandteil selbstredend ebenfalls diese AGB sind.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten künstlerischen Fotografien, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf USB, Fachabzüge usw.).
1.3 Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
2.1 Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an den im Rahmen des jeweiligen Auftrages bearbeiteten Lichtbildern zu.
2.2 Die Nutzungsrechte an den Lichtbildern gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
2.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
2.4 Bei der Verwendung der Lichtbilder in Social Media etc. (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Sollten Bilder auf Facebook & Co. (soziale Netzwerke) ohne Nennung der Fotografin gepostet werden, so wird das Urheberrecht verletzt – in diesem Fall ist die Berechnung des doppelten Honorars möglich.
2.5 Vorschaubilder, welche dem Auftraggeber ggfs. zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht veröffentlicht werden.
2.6 Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (z.B. für Homepage, Social Media etc.) verwenden. Daher sind die angegebenen Preise bereits rabattiert. Sollte dies nicht vom Kunden gewünscht sein, werden auf den Gesamtpreis 25 Prozent aufgeschlagen.
2.7 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

3. BILDBEARBEITUNG
3.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. 
3.2 Die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder erfolgt durch die Fotografin nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber erhält lediglich die von der Fotografin ausgewählten und bearbeiteten Bilder in vereinbarter Anzahl und akzeptiert, dass die Bildauswahl im Rahmen einer ganzheitlichen Dienstleistung durch die Fotografin getroffen wird.
3.3 Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung (dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia) ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, beim Hochladen von den erstellten Lichtbildern elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. LIEFERZEITEN UND REKLAMATION
4.1 Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen drei Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
4.2 Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
4.3 Die bearbeiteten Lichtbilder werden per Onlinegalerie übermittelt. Hierbei erhält der Auftraggeber einen entsprechenden Link per E-Mail/WhatsApp.
4.4 Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
4.5 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die digitale Bildbearbeitung und die daraus resultierende Bildwirkung und Farbgebung. Desweiteren sind Reklamationen zur durch die Fotografin getroffene Bildauswahl ausgeschlossen.

5. VERGÜTUNG
5.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
5.2 Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden nach verbindlicher Terminvereinbarung (Bestätigung Termin per WhatsApp/E-Mail/Shootingvertrag) steht der Fotografin ein Ausfallhonorar in Höhe von 25 Prozent des Shootingwertes zu.
5.3 Bei Nichtausgleich des vertraglich vereinbarten Honorars ist die Fotografin berechtigt, die Bilder so lange zurückzuhalten, bis der Betrag beglichen wurde.
5.4 Bei Verspätung des Shootingnehmers läuft die vereinbarte Shootingzeit ab der regulär gebuchten Uhrzeit. Eine Verlängerung um die Zeit der Verspätung erfolgt nicht.
5.5 Gutscheine sind beim Shooting vorzulegen und 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum – danach besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung an aktuelle Angebote. Eine spätere Barauszahlung ist nicht möglich.

6. HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG
6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2 Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.3 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.4 Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung, erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit & Todesfall im engen Kreis Freundes- und Familienkreis, Verkehrsunfall, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
6.5 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von sieben Tagen nach Auslieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

7. DATENSCHUTZ
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages, sowie steuerrechtlich und durch die Betreuung eines Steuerberaters erforderlich ist.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
8.3 Diese AGB gelten ab dem 01.01.2022.